Auf der Seite der Landesjugendrings BW gibt’s laufend aktualisierte Infos zur Corona-VO KJA/JSA, Empfehlungen zur Umsetzung und weiterführende Links zum Thema.
Das Sozialministerium hat die Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit (kurz: CoronaVO KJA/JSA) angepasst. Es geht vor allem um die Ermöglichung von Kinder- und Jugendfreizeiten. Sie ist in ihrer ab 14.6.2021 gültigen Fassung unten bereits verlinkt.
Der Landesjugendring wird seine Erläuterungen zur neuen Verordnung in schematischer Übersicht ab Montag 14.6.2021 (gegen Mittag) auf dieser Seite zur Verfügung stellen.