Ausrufung der Pandemiestufe 2

In den vergangenen Tagen hat sich die Bewertung der aktuellen Pandemielage – unter Berücksichtigung verschiedener Parameter wie der Entwicklung der Fallzahlen sowie der geographischen und demographischen Verteilung verändert. Die aktuelle Lagebewertung ergibt sich insbesondere aus der Gesamtschau folgender Faktoren:

  • Anstieg der 7-Tagesinzidenz über drei Tage in Folge auf >15/100.000; zuvor bewegte sich die 7-Tagesinzidenz seit 21.08.2020 in der Bandbreite von 10/100.000 bis 15/100.000.
  • Überschreitung der 7-Tage-lnzidenz von 35/100.000 in einzelnen Kreisen und damit Erreichen der Vorwarnstufe nach dem Handlungsleitfaden Regionale Beschränkungen
  • Zunehmende Hinweise auf eine nachhaltige Virusverbreitung in der Bevölkerung:
    • Rückgang des Anteils an Reiserückkehrern aus Risikogebieten unter den Fällen « 20 % der Fälle;
    •  Infektionsgeschehen wird durch zahlreiche Einzelfälle und kleinere und größere Erkrankungshäufungen bestimmt;
    • Anstieg der Altersgruppe >60 Jahre bei den Fällen von 8 % auf 13 %.
    • Zunahme der Fälle und Häufungen in Einrichtungen der stationären Pflege (aktuell 7 Häufungen mit ca. 60 Infizierten).

Angesichts dieses veränderten Lage im Lande hat das Ministerium für Soziales und Integration am 6. Oktober 2020 die Pandemiestufe 2 ausgerufen. Die Pandemiestufe 2 ist die sogenannte „Anstiegsphase“, in der eine erhöhte Aufmerksamkeit und verstärkte Beobachtung der Lage sowie die erneute Sensibilisierung aller Beteiligten für die Bedeutung der Schutz- und Hygienemaßnahmen gilt. Ziel der Pandemiestufe 2 ist es, das Infektionsgeschehen weiterhin unter Kontrolle zu halten, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern und weitere Beschränkungen zu vermeiden.

Daher bitten wir Sie; sich der strengen Umsetzung der geltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen in Ihren Einrichtungen noch einmal gezielt zu vergewissern. Bitte tragen Sie für die Einhaltung der Vorgaben im Wege der Eigenkontrolle Sorge und sensibilisieren Sie alle Beteiligten erneut. Bereiten Sie bereits jetzt auf Grundlage des in der Matrix Lebensbereiche bereitgestellten Instrumentenkastens zielgenaue, einrichtungsspezifische Maßnahmen vor, die im Bedarfsfall unverzüglich angewendet werden können. Über die rechtlich bindende Anwendung einzelner Maßnahmen aufgrund des lokalen Infektionsgeschehens entscheidet jeweils die Ortspolizeibehörden.

Nur gemeinsam sind wir in der Lage, Infektionsketten zu unterbrechen und Ausbrüche schnellstmöglich einzudämmen.